geschützte Ursprungsbezeichnung

Die Ursprungsbezeichnung ist der Name eines bestimmten Ortes, einer Gegend, oder in
Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung eines Agrarerzeugnisses oder eines
Lebensmittels dient, das nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt,
in einem abgegrenzten geografischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt wird
und seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen
Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt.
Beispiele:
Allgäuer Emmentaler,
Lüneburger Heidschnucke.
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung handelt es sich um ein EU-Gütezeichen für
das verbindlich festgelegt wurde, wann und wie es genutzt werden darf. Die Nutzung eines
EU-Gutezeichens setzt voraus, dass die Produktbezeichnung des Lebensmittels auf EU-Ebene
genehmigt und in ein Register eingetragen wurde.
Quellen:
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben
und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Referat 215 Lebensmittelinformation,
Lebensmittelkennzeichnung, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin, Kennzeichnung von Lebensmitteln,
Die neuen Regelungen, Stand Juni 2015.